Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mosaikon GmbH

AGBs

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der Mosaikon GmbH und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht die Mosaikon GmbH hiermit ausdrücklich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Verträge, an denen Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht beteiligt sind.

§ 1 Vertragsabschluss

Verträge zwischen der Mosaikon GmbH und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die Mosaikon GmbH zustande. Angebote sind freibleibend.

Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der Mosaikon GmbH und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.

Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Mosaikon GmbH.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.

Die Mosaikon GmbH verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.

§ 2 Preise

Alle Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Mosaikon GmbH ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen der vereinbarten Leistung zu beauftragen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt eine solche Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der Mosaikon GmbH.

Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen der Mosaikon GmbH sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Mosaikon GmbH in Rechnung gestellt.

§ 3 Zahlung

Die Mosaikon GmbH ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Darüber hinaus ist die Mosaikon GmbH berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Abschlagszahlungen wie folgt zu verlangen:

40% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss

40% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag

20% der vereinbarten Vergütung bei Erhalt der vollständigen Abrechnung.

Zahlungen an die Mosaikon haben grundsätzlich ohne Abzug zu erfolgen. Geleistete Abschlagszahlungen des Auftraggebers werden nicht verzinst.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm vorgelegten Tätigkeitsnachweise der eingesetzten Personen während oder nach Beendigung des Auftrages abzuzeichnen oder im Verhinderungsfalle die Angaben von der Mosaikon GmbH als richtig anzuerkennen. Eine detaillierte Einzelabrechnung der vereinbarten Fahrtzeiten, Pausen, Schulungszeiten, km-Geld, usw. ist aufgrund vieler kleiner Einzelpositionen und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand wirtschaftlich nicht sinnvoll. Falls diese dennoch vom Auftraggeber gewünscht, muss sie vor der Auftragserteilung gesondert vereinbart werden. Diese Leistung wird nach Aufwand berechnet.

§ 4 Rücktritt

Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an die Mosaikon GmbH zu leisten:

  1. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten und die für Leistungen Dritter sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen. Der entgangene Gewinn beträgt 30% der Nettoauftragssumme zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch die Mosaikon GmbH bleibt vorbehalten.

  2. Die Organisationskosten der Mosaikon GmbH sowie Gelände-/Locationmiete sind in entstandener Höhe voll zu zahlen. Die Oranisationskosten der Mosaikon GmbH werden auf Basis der vereinbarten Stundensätze abgerechnet.

  3. Von den im Vertrag vereinbarten Durchführungskosten (Personal, Catering etc.) sind zu zahlen:

  • bei einem Rücktritt bis 40 Tage vor Leistungsbeginn 10% der vereinbarten Vergütung,

  • bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn 30% der vereinbarten Vergütung,

  • bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn 40% der vereinbarten Vergütung,

  • bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn 70% der vereinbarten Vergütung,

  • bei einem Rücktritt weniger als 7 Tage vor Leistungsbeginn 80% der vereinbarten Vergütung,

  • bei einem Rücktritt am Tage des vereinbarten Leistungsbeginns (Nichtantritt) 100% der vereinbarten Vergütung.

Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an dem die Mosaikon GmbH ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.

Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Mosaikon GmbH.

Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Anwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt.

Für jeden Fall des Rücktritts der Mosaikon GmbH wird die Haftung der Mosaikon GmbH gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.

Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen der Mosaikon GmbH zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast.

§ 5 Kündigung

Sowohl die Mosaikon GmbH als auch der Auftraggeber können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gelten insbesondere bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umstände wie höhere Gewalt. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Mosaikon GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund ist der Auftraggeber verpflichtet, der Mosaikon GmbH die Kosten und Honorare zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind oder durch die Kündigung verursacht werden.

§ 6 Haftung

Die Mosaikon GmbH haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbegrenzung gilt jedoch ausschließlich für Schäden, die nicht eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen. Ein dem Auftraggeber dem Grunde nach zustehender Schadensersatzanspruch besteht maximal in Höhe der vereinbarten Vergütung des Teils der Leistung, der nicht vertragsgemäß erbracht worden ist. Eventuelle Ansprüche verjähren innerhalb einer Frist von 1 Jahr.

Anderweitige und darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in Fällen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung insbesondere wegen höherer Gewalt, Krankheit, Streik oder Aussperrung ausgeschlossen.

Bei einem Leistungsangebot der Mosaikon GmbH mit erhöhtem Risiko kann die Mosaikon GmbH die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Die Mosaikon GmbH verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken versicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall der Mosaikon GmbH als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen.

Der Auftraggeber stellt die Mosaikon GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. Ä.), die bestimmungsgemäß oder vorhersehbar mit den vereinbarten Leistungen der Mosaikon GmbH in Berührung kommen, frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit Dritten gleich lautende Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse zugunsten der Mosaikon GmbH zu vereinbaren, soweit ihm dieses möglich und zumutbar ist.

Die Mosaikon GmbH übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber die Mosaikon GmbH von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die dem  Auftraggeber oder Dritten aufgrund der ordnungsgemäßen Benutzung des zur Verfügung gestellten Materials oder von Geräten und Plätzen entstanden sind und der Mosaikon GmbH gegenüber erhoben werden.

Die Mosaikon GmbH haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.

§ 7 Miete

Soweit die Mosaikon GmbH Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche der Mosaikon GmbH ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.

Die Mosaikon GmbH kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken, den Abschluss einer Versicherung verlangen.

§ 8 Vermittlungsleistung

Die Mosaikon GmbH haftet nicht für Schäden aus oder im Zusammenhang mit Leistungen, die sie nicht selbst erbringt, sondern als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die Mosaikon GmbH von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadensersatzansprüchen.

Soweit die Mosaikon GmbH als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von der Mosaikon GmbH hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die Mosaikon GmbH so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von der Mosaikon GmbH vermittelt worden. Die Mosaikon GmbH hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision - pro Verstoß des Auftraggebers -, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an die Mosaikon GmbH gezahlt hätte.

Ist die Mosaikon GmbH im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.

§ 9 Gewährleistung

Der Mosaikon GmbH steht das Recht zu, von Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Auftraggeber besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt. Die Mosaikon GmbH ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, erforderlich erscheint.

Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Mosaikon steht in einem solchen Fall das Recht zu, Nacherfüllung zu leisten (Ersatzleitung). Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen der Mosaikon GmbH nur dann ablehnen und den vereinbarten Preis mindern, Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern oder vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die Mosaikon GmbH begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der Mosaikon GmbH unverzüglich mitzuteilen. Bei Reklamation offensichtlicher Mängel können Ansprüche gegen die Mosaikon GmbH nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde. Verdeckte Mängel können innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen gerügt werden.

Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber trägt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht.

§ 10 Konkurrenzschutz

Von der Mosaikon GmbH eingesetzte Personen dürfen für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Einsatzes beim Auftraggeber von diesem weder aushilfsweise noch als feste oder freie Mitarbeiter angestellt bzw. als Subunternehmer beauftragt werden oder von dem jeweiligen Auftraggeber an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung durch den Auftraggeber oder eine von der Mosaikon GmbH vermittelte Person ist eine Konventionalstrafe von 3.500,00 € pro Verstoß vereinbart. Der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist ausgeschlossen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Schlussbestimmung

Alle personenbezogenen Daten, die der Mosaikon GmbH zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Auftraggeber und die Mosaikon GmbH verpflichten sich, in diesem Fall eine eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Münster.